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Globale Rechtskompetenz

zum Schutz Ihres geistigen

Eigentums

Kanzlei

| Boutique-Kanzlei für geistiges Eigentum

Wir sind eine Boutique-Kanzlei für geistiges Eigentum. Unsere große Stärke: Wir bieten die persönliche Aufmerksamkeit einer kleinen Kanzlei, gepaart mit der Expertise einer großen Kanzlei.

Unser vielfältiges und qualifiziertes Team aus internen und externen Patent- und Rechtsanwälten mit jahrelanger Erfahrung im geistigen Eigentum und Vertragsrecht, arbeitet in Deutschland und von Deutschland aus in Europa und international mit Schwerpunkt U.S.A., Russland und Asien. Wir nutzen dabei technisches und juristisches Fachwissen, aber auch spezifisches Branchenwissen und langjährige Erfahrung für die Beratung unserer nationalen und internationalen Mandanten.

Unsere Kernkompetenz reicht von IP-Beratung, IP-Lizenzierung und Technologietransfer bis zu Beratung im Vertragsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.

Unabhängig von Ihrer Größe – ob Kreativer, Start-up, mittelständisches Unternehmen, akademische Einrichtung oder großes internationales Unternehmen – und Ihrem Standort – ob national, europäisch oder international – werden wir ein gründliches Verständnis für Ihre Ziele entwickeln und unsere Dienstleistungen so gestalten, dass Ihr geistiges Eigentum geschützt und dessen Wert maximiert wird. Dabei stehen für uns Qualität und Erfolg der Leistungen im Vordergrund und nicht die Quantität der abrechenbaren Stunden.
+ Lernen Sie unser Team kennen

Leistungen

| Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Schutz des geistigen Eigentums

Das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht ist komplex und anspruchsvoll, aber auch mit vielfältigen Chancen verbunden. Unsere erfahrenen internen und externen Patent- und Rechtsanwälte bringen hohe Expertise auf diesem Gebiet mit und erarbeiten mit Ihnen gerne den optimalen Schutz Ihres geistigen Eigentums:

1. Für technische Erfindungen die Anmeldung eines Patents und / oder Gebrauchsmusters.

Hierbei achten wir bereits bei der Anmeldung darauf, dass diese auch wirklich so gestaltet ist, dass gegen potentielle Nachahmer effektiv vorgegangen werden kann. Jedes einzelne Wort oder sogar Satzzeichen bei der Formulierung der Ansprüche kann einen entscheidenden Unterschied machen im Rahmen des Schutzumfangs des Patents oder Gebrauchsmusters.

2. Ästhetische Gestaltungen können – ohne Anmeldung – kraft Gesetzes durch das Urheberrecht geschützt sein.

Angesichts der nicht immer einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte zum „Werkbegriff" bzw. zur „Individualität / Gestaltungshöhe" bleibt jedoch ein gewisses Risiko, ob die konkrete ästhetische Gestaltung tatsächlich die Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts erfüllt. In diesem und in weiteren Fällen kann es sinnvoll sein, Designschutz beim DPMA (Deutschen Patent und Markenamt) und / oder Schutz als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO (Amt für Geistiges Eigentum in der Europäischen Union) und international über die WIPO (World Intellectual Property Organisation) oder unsere ausländischen Korrespondenzanwälte zu beantragen.

3. Den größten wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens stellen häufig deren Unternehmenskennzeichen und Marken dar.

Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Marke das einzige Schutzrecht ist, das immer wieder (alle 10 Jahre) verlängert werden kann. Bevor Sie sich für die Anmeldung einer Marke – als deutsche Marke und / oder Unionsmarke, internationale Marke oder ausländische nationale Marke entscheiden, gibt es wichtige Punkte zu bedenken und zu überprüfen. Die Bezeichnung sollte für die relevanten Produkte – obwohl aus Marketingsicht natürlich begrüßenswert – nicht zu beschreibend sein. Ist dies der Fall wird der Bezeichnung wegen Vorliegen absoluter Schutzhindernisse die Eintragung ins Markenregister verwehrt. Ebenso sollte im Vorfeld überprüft werden, ob es ältere Rechte gibt, die Grundlage für einen Angriff auf Ihre Marke im Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren sein könnten. Ist die Marke eingetragen empfiehlt es sich zeitlich nachfolgende Markeneintragungen überwachen zu lassen und gegebenenfalls durch Widerspruch gegen diese vorzugehen, um einer Schwächung der Kennzeichnungskraft entgegenzuwirken.

4. Es gibt Konstellationen, in denen – aus welchen Gründen auch immer – keine geistigen Schutzrechte greifen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nicht doch noch eine Möglichkeit gibt, sich gegen eine unlautere Nachahmung zur Wehr zu setzen. Hier kann der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG Abhilfe schaffen, sofern dessen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann hilfreich sein, wenn es um den Schutz von Know-how geht.

Interdisziplinäre Schutzrechtsstrategien

Neben der Frage des optimalen Schutzes Ihres geistigen Eigentums, das die Entwicklung interdisziplinäre Schutzrechtsstrategien (Recherche, Gutachten oder Freedom-to-Operate-Analysen) und die Betreuung weltweiter Portfolios umfasst, begleiten wir Sie bei der Durchsetzung oder Vernichtung einzelner Schutzrechte bis hin zur Koordinierung komplexer, internationaler Auseinandersetzungen, wie F&E-, Markenabgrenzungs- oder Lizenzvereinbarungen. Auch Verletzungsverfahren vor Gerichten, ob im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren oder nationale sowie länderübergreifende, globale Patentverletzungsverfahren auf beiden Seiten (Angriff und Verteidigung) führen und koordinieren wir für Sie. Wir haben umfassende und fundierte Erfahrung bei der Durchsetzung von Lizenzprogrammen und der Verteidigung dagegen, insbesondere mit Bezug zu Fragen zu SEPs und FRAND.

Neben dem klassischen gewerblichen Rechtsschutz bieten wir schließlich auch Beratung zu ausgewählten Fragen des Medienrechts, insbesondere zum allgemeinen Persönlichkeitsschutz (APR), zum Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KUG) und zum Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB).

Team

Iouri Kobiako von Gamm

Iouri Kobiako von Gamm

  • Diplom-Physiker
  • Patentanwalt
  • European Patent Attorney
  • European Trademark Attorney

Iouri Kobiako von Gamm befasst sich seit mehr als 15 Jahren mit der Verwertung des geistigen Eigentums und berät sowohl internationale Konzerne als auch mittelständische sowie kleinere auf Technologie spezialisierte Unternehmen.
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Prof. Dr. Eva-Irina von Gamm, LL.M. (Eur.)

Prof. Dr. Eva-Irina von Gamm, LL.M. (Eur.)

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Professorin an der Hochschule Macromedia University of Applied Sciences in München
  • Autorin

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und promovierte Rechtsanwältin im Urheberrecht hat Frau Prof. Dr. Eva-Irina von Gamm seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin 2002 in München fast 20 Jahre Berufs- und Beratungserfahrung auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums.
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Dr. (PhD Yale) Sebastian Schmidt

Dr. (PhD Yale) Sebastian Schmidt

  • Diplom-Physiker
  • Patentanwalt
  • Habilitation (ETH Zürich)

Sebastian Schmidt studierte Physik an der Goethe-Universität Frankfurt und als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes an der Freien Universität Berlin.
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Dr. (PhD Yale) Sebastian Schmidt

Dr. rer.nat. Frederik Matthias Spiegelhalder

  • Diplom-Physiker
  • Patentanwalt
  • European Patent Attorney
  • European Trademark Attorney

Frederik Spiegelhalder studierte Physik an der Universität Heidelberg und promovierte mit Auszeichnung am Institut für Quantenoptik und Quanteninformation der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Innsbruck.
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Gabriele Hällmeier

Gabriele Hällmeier

  • Patentanwaltsfachangestellte
  • Ausbilderin für angehende PaFas
  • Referentin

Gabriele Hällmeier ist seit Abschluss ihrer Ausbildung im Jahr 1981 als Patentanwaltsfachangestellte tätig. Während ihrer langjährigen beruflichen Laufbahn in großen, mittelständischen sowie in kleineren IP-Sozietäten erwarb sie umfangreiche Kenntnisse in praktisch allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes im Inland, dem europäischen Ausland als auch international.
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Kontakt

| Bruckmannstr. 13

| Tel: +49 (0) 89 14 33 230-0

| E-Mail: info@vongamm.de


| 80638 München

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